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Qualitätssicherung

Qualität, Wirkung und Evaluation ist in der humanitären Hilfe von entscheidender Bedeutung. Wir orientieren uns an international gültigen Standards.

Projektmanagement

Ein mehrstufiges Projektmanagement umfasst genaue Planung, Begleitung und Auswertung aller Hilfsmaßnahmen.

  • Bedarfsanalyse und Projektplanung

Bedarfsmeldung von Partnern vor Ort, Planung der Maßnahmen und ihrer Finanzierung in Berlin.

  • Projektbewilligung und Vertrag

Hilfe wird mit genauen Festlegungen bewilligt. Mit der Projektpartnerorganisation wird ein Vertrag geschlossen zu Rechten und Pflichten einschließlich Qualitätsstandards. 

  • Projektumsetzung und Begleitung

Regelmäßiger Fortschrittsbericht durch Partner. Prüfung, Begutachtung, Anpassung durch Projektbearbeitende in Berlin.

  • Evaluierung und Weiterentwicklung

Der Abschlussbericht analysiert Umsetzung und Ergebnisse des Projekts. Externe Fachleute untersuchen und bewerten regelmäßig die Projekte.

  • Projektkontrolle

Ständig prüfen Projektbearbeitende und das Controlling der Diakonie Katastrophenhilfe die Finanzberichte, ob die Mittel ordnungsgemäß eingesetzt und Kostenpläne eingehalten werden.

  • Externe Prüfungen

Unabhängige Wirtschaftsprüfer begutachten regelmäßig Projekte, Regional- und Projektbüros sowie Partnerorganisationen. Externe deutsche Wirtschaftsprüfer untersuchen bei der Jahresabschlussprüfung Projekte stichprobenartig. Auch öffentliche Mittelgeber wie etwa das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder die Europäische Union überprüfen die von ihnen (mit-)finanzierten Projekte.

Risikomanagement

Wir unterstützen unsere Projektpartner und lokales Personal mit Schulungen und Weiterbildung zu allgemeinen Fragen des Finanzmanagements und der finanziellen Abwicklung von Projekten sowie zu den Regelwerken nationaler und internationaler Zuwendungsgeber. Alle Aspekte der Arbeit werden geprüft und die Ergebnisse in Berichten festgehalten. Den Sicherheitsrisiken vor allem in Konfliktgebieten begegnen wir mit verschiedenen Trainings. Verhaltensregeln oder Meldepflichten werden festgelegt. Darüber hinaus verfügen alle Standorte über Sicherheitspläne, sogenannte HSS-Pläne (Health, Safety and Security). Neben jeweils einem Mitarbeitenden in den Büros vor Ort, ist eine Fachkraft am Berliner Hauptsitz für Sicherheitsfragen verantwortlich.

Korruption vorbeugen und begegnen

In vielen Ländern, in denen die Diakonie Katastrophenhilfe arbeitet, sind Korruption, Betrug und Unterschlagung weit verbreitet. Um das Risiko von Veruntreuung oder Zweckentfremdung von Mitteln sowie Machtmissbrauch zu begrenzen, soweit es in unserer Macht steht, gelten für die Diakonie Katastrophenhilfe folgende Kodizes:

  • Diakonischer Governance Kodex (DGK): Er überträgt das deutsche Corporate Governance System auf die Diakonie und enthält Standards und Empfehlungen für eine gute und verantwortungsvolle Einrichtungsführung.
  • Verbindliche Leitlinien zur Korruptionsprävention: Diese gelten für alle Mitarbeitenden (Ethikkodex und Antikorruptionsleitlinie).
  • Bearbeitungsstandards für das Projektmanagement und die Richtlinien für Beschaffung und Auftragsvergabe: Ihre Regelungen sollen Korruption bereits im Ansatz verhindern.
  • Gemeinsame Erklärung von Diakonie Katastrophenhilfe und Caritas international.
  • Verhaltenskodex des weltweiten kirchlichen Hilfsnetzwerks ACT Alliance: Seine Einhaltung ist für unsere ins Ausland entsandten Mitarbeitenden Vertragsbestandteil.
  • Verhaltenskodex SCHR, Verhaltenskodex ACT zur Vorbeugung von  sexuellem Missbrauch von Abhängigen, Machtmissbrauch und Korruption in der humanitären Hilfe.
  • Humanitäre Charta SPHERE
  • Selbstverpflichtung für mehr Transparenz und gute Geschäftsführung der Diakonie Katastrophenhilfe. Damit verpflichten wir uns, bestimmte Grundsätze und Regeln einzuhalten, um Offenheit und Transparenz auf allen Handlungsebenen zu gewährleisten.
  • Kinderschutzstrategie EWDE
  • Verhaltenskodex EWDE: Regeln u.a. zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Wo Unregelmäßigkeiten auftreten und Korruptionsverdacht besteht, reagieren wir sofort und konsequent mit Nachverfolgung von Verdachtsfällen, Sonderwirtschaftsprüfungen, Zahlungsstopps oder Rückforderungen bis hin zur Vertragsauflösung.

Ombudsperson

Einer Ombudsperson kann der Verdacht auf unrechtmäßiges oder unethisches Verhalten gemeldet werden – auch anonym. Derzeit übt ein Rechtsanwalt aus Berlin diese externe und unabhängige Funktion aus. Er unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Er darf die Identität des Hinweisgebenden auch uns gegenüber nicht preisgeben, solange dieser dem nicht zustimmt. Der Ombudsmann prüft die Hinweise und stimmt die nächsten Schritte ab. Außerdem gibt es ein internes Hinweisgebersystem, ein Beschwerdemechanismus mit mehreren Kanälen über die Beschwerden eingereicht werden können.

Mehr Informationen

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen

Bild von Carsten Obergfell

Carsten Obergfell

Service für Spenderinnen und Spender

+49 30 65211-4722service@diakonie-katastrophenhilfe.de