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Ethische Standards bei der Diakonie Katastrophenhilfe

Die Diakonie Katastrophenhilfe hat die Sicherstellung von Compliance zu einem strategischen Schwerpunkt erklärt. Um unserer Verantwortung gegenüber marginalisierten Menschen weltweit nachzukommen, richten wir unser Handeln an ethischen Standards aus. Eine starke Compliance-Kultur ist für die Diakonie Katastrophenhilfe essenziell.

Compliance als Grundlage täglicher Arbeit

Der strategische Schwerpunkt zur Sicherstellung von Compliance (Regelkonformität) ist im Diakonischen Governance Kodex fest verankert und wurde um die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems erweitert. Diese präventive Herangehensweise zeigt die Wichtigkeit, die dem Thema Compliance zugesprochen wird. Compliance ist eine Führungsaufgabe, die vom Vorstand und Führungskräften mitgetragen und vorgelebt werden muss. Nur so kann Compliance zur Grundlage der täglichen Arbeit aller Mitarbeitenden werden. Die Arbeit der Diakonie Katastrophenhilfe steht und fällt mit dem Vertrauen der Spenderinnen und Spender, Mitgliederorganisationen, den Partnerorganisationen und der Öffentlichkeit. Um dieses Vertrauen zu gewährleisten, ist es unabdingbar, die täglichen Aufgaben und Herausforderungen regelkonform umzusetzen. Zudem stehen alle Regeln und Prozesse kontinuierlich auf dem Prüfstand und werden – wenn notwendig – verbessert. Nur so können Risiken rechtzeitig erkannt, gemindert oder vermieden werden.

Verpflichtender Verhaltenskodex eingeführt

Die Verinnerlichung der Werte und das Leben einer starken Compliance-Kultur sind essentiell. Daher sind alle Mitarbeitenden der Diakonie Katastrophenhilfe an einen entsprechenden Verhaltenskodex gebunden und verpflichtet.

Der im November 2019 verabschiedete Kodex richtet sich auch an unsere Mitglieder, an Partnerorganisationen und Geschäftspartner:innen – bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen den Verhaltenskodex haben sie die Möglichkeit, das Hinweisgebenden-Portal zu nutzen, welches als zusätzliche Möglichkeit auch den Mitarbeitenden des EWDE zur Verfügung steht. Die Nutzung des Hinweisgebenden-Portals ist selbstverständlich auch anonym möglich. Als Ansprechperson für das Hinweisgebenden-Portal stehen das Integrity-Team und die externe Ombudsperson zur Verfügung. Weitere Informationen zum Portal finden Sie hier.

Hinweise und Beschwerden abgeben

Verantwortung beim Ausüben von Macht, Respekt, die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie internen Regelungen, Rechenschaft und Transparenz – das sind die Grundsätze des Handelns im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Diese Grundsätze sind im Verhaltenskodex konkretisiert und richten sich an alle Führungskräfte und Mitarbeitende, an alle Angestellten mit lokalem Arbeitsvertrag, Berater und Beraterinnen, Fachkräfte und Freiwillige. An unsere Partnerorganisationen haben wir den Anspruch, stets im Einklang mit diesen Grundsätzen zu handeln.

Unsere Ombudsperson

Neben der Definition ethischer Standards bemühen wir uns durch eine Reihe von Maßnahmen um umfassende Prävention von Fehlverhalten. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, greifen Interventions-Maßnahmen wie etwa das Fall-Management. Verschiedene Kanäle sollen die Zugänglichkeit ungesetzliches oder unethisches Fehlverhalten offenzulegen niedrigschwellig und umfassend ermöglichen.

Ein Kanal, der Hinweisgebenden besonderen Schutz ermöglicht, ist unsere Ombudsperson. Die Ombudsperson ist als selbständiger Rechtsanwalt außerhalb der Organisation angesiedelt und von der Diakonie Katastrophenhilfe unabhängig. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Hinweise und Beschwerden vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgebende zu schützen. Abgesichert wird dies durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht der Ombudsperson. Zum Schutz der Hinweisgebenden hat die Organisation zusätzlich gegenüber der Ombudsperson auf jegliche Auskunftsrechte verzichtet.

Geht ein Hinweis bei der Ombudsperson ein, wird diese mit den Hinweisgebenden das weitere Verfahren abstimmen. Die Weitergabe von Informationen an das sogenannte Integrity Team, das die Verdachtsfälle wenn gewünscht bearbeitet, erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden und – sofern gewünscht – unter Wahrung der Anonymität. Die Ombudsperson informiert Hinweisgebende regelmäßig zum Stand der Bearbeitung.

Ihre Ombudsperson für weitere Fragen

Material zum Mitnehmen

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex hat das Ziel, den Vorstand, alle Führungskräfte sowie die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, ethisch wie rechtlich einwandfreie Entscheidungen zu treffen.

Download (PDF)