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Härtefall-Hilfe

Hier können Sie Geld für Härtefall-Hilfe beantragen

Personen, die vom Hochwasserereignis Mitte Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen sind und sich trotz bereits erhaltener Leistungen des Landes, der Versicherungen und/oder durch Spendengelder weiterhin in einer Lage besonderer Härte befinden, können über einen Online-Antrag sogenannte "Härtefall-Hilfen" von der Diakonie beantragen. Die Mittel wurden von Spenderinnen und Spendern zur Verfügung gestellt.

FAQ – Härtefall-Hilfe beantragen

  • Diese Seite ganz durchlesen!

    Nachweise vorbereiten (Fotos oder digitale Kopien machen, speichern)

    Online-Formular ausfüllen, Nachweise alle auf einmal hochladen, abschicken

    Die E-Mail-Bestätigung der Diakonie RWL ausdrucken, alles überprüfen und unterschreiben

    Die unterschriebene Bestätigung per Post an die Diakonie RWL schicken 

  • Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die vom Hochwasserereignis im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen waren und diese Betroffenheit entsprechend belegen können. Unternehmen, Vereine oder soziale Einrichtungen sind für Härtefallhilfen nicht antragsberechtigt.

    Die Hilfen der Diakonie sind eine Ergänzung, wenn staatliche Mittel und Versicherungsleistungen nicht ausreichen. Daher stellen Sie bitte auch einen Antrag auf Haushaltsbeihilfe und/oder Wiederaufbauhilfe beim  Land NRW oder Land Rheinland-Pfalz. Sollten Sie trotz der dort erhaltenen Hilfen und ggf. weiteren Spendenmitteln weitere finanzielle Unterstützung benötigen, kann eine Härtefall-Hilfe der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe (hier: Diakonie) gewährt werden.

  • Die Härtefall-Hilfe dient der finanziellen Unterstützung von Privatpersonen, die sich in Folge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 in einer Situation der anhaltenden finanziellen Belastung befinden. Die Mittel werden dazu verwendet, die eigene Situation zu stabilisieren und sich selbst dazu zu befähigen, die Lebenssituation wieder herzurichten.

    So könnten wir Sie beispielsweise dabei unterstützen, ein zweites Schadensgutachten zu finanzieren, so dies für den Wiederaufbau notwendig ist. Wir könnten Ihnen unter gewissen Umständen auch einen finanziellen Zuschuss zu einer erhöhten Energierechnung zukommen lassen, so ein Mehrverbrauch in Zusammenhang mit der Flutkatastrophe nachzuweisen ist. Auch die anteilige Übernahme von flutbedingten Umzugskosten oder erhöhten Fahrtkosten sind möglich.

    Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Situation zu diesen Beispielen passt und Sie Härtefall-Hilfe erhalten können, wenden Sie sich an Ihr örtliches Hochwasserteam der Diakonie. Die Mitarbeitenden können Sie individuell beraten und mit Ihnen gemeinsam die bestmöglichen Hilfen zusammenstellen. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe besteht nicht.

  • Die Höhe der gewährten Hilfe ist abhängig von der Höhe des Schadens und der Zahl der betroffenen Personen im Haushalt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine gewisse Summe oder generell auf Gewährung der Härtefall-Hilfe.

  • Wenn alle Angaben und eingereichten Unterlagen im Online-Antrag vollständig und plausibel sind, prüfen und gewähren Mitarbeitende der Träger der örtlichen Hochwasserhilfe-Regionalteams die Höhe der möglichen Förderung. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und die Gelder werden nach Vorlage von Belegen (Rechnungen, Kassenbeleg) auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Belege müssen sich auf die bewilligten Zwecke beziehen. Im Einzelfall kann das Geld auch anders zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel durch einen Vorschuss.

  • Die Mittel der Diakonie wurden von Spender*innen zur Verfügung gestellt. Darum ist es Ihre Aufgabe, uns Ihre Notlage, Bedürftigkeit und die besondere Härte Ihrer Situation darzulegen. Hierbei hilft die Selbstauskunft über Ihr Einkommen und Vermögen.

    Um diese einzureichen, laden Sie sich das Formular zur Selbstauskunft bitte hier herunter und füllen dies entweder am Computer oder handschriftlich auch. Es ist für Sie am einfachsten, wenn Sie die Selbstauskunft ausfüllen, bevor Sie den Online-Antrag beginnen, da im Online-Antrag einige Informationen aus der Selbstauskunft abgefragt werden. Am Ende des Online-Antrags laden Sie die ausgefüllte Selbstauskunft mit den anderen Nachweisen gemeinsam hoch.

  • Sie können Ihren Antrag auf Härtefall-Hilfe online bei der Diakonie RWL stellen. Den Link hierzu finden Sie am Ende dieser Seite. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Betroffenheit von dem Hochwasserereignis im Juli 2021 und Ihre Situation der besonderen Härte nachweisen, sowie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen geben.

    Nach Absenden des Antrags erhalten Sie eine automatisierte E-Mail, die Ihre Antragsdaten zusammenfasst und Ihnen als Antragsbestätigung dient.

    Der Antragsprozess ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Um Ihren Antrag auf Härtefall-Hilfe rechtskräftig einzureichen, drucken Sie diese E-Mailbestätigung bitte aus, unterschreiben direkt auf dem E-Mailformular und schicken das Dokument unterschrieben per Post an die Diakonie RWL.

    Adresse:

    Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
    Zentrum Drittmittel und Fundraising
    – Härtefall-Hilfe –
    Lenaustraße 41
    40470 Düsseldorf

    Erst wenn auch der schriftliche, unterzeichnete Antrag vorliegt, kann eine Bewilligung erfolgen. Eine digitale Unterschrift ist leider nicht ausreichend.

    In der dann folgenden Prüfung Ihres Antrags werden Ihre Angaben auf Plausibilität geprüft. Sollten Dinge unklar sein oder einzelne Belege fehlen, können die Mitarbeitenden der Diakonie per Telefon, Mail oder auch persönlich bei Ihnen vor Ort nachfragen und zusätzliche Nachprüfungen vornehmen. Wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.

  • Wer einen Antrag stellt, muss seine Betroffenheit und seine Situation der besonderen Härte nachweisen. Das geschieht zum Beispiel durch:

     

    • die Hochwasserbescheinigung der Gemeinde oder eines staatlichen/öffentlichen Bewilligungsbescheid
    • Ihre Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen (oben auf dieser Seite herunterladen)
    • Personalausweis oder ein alternatives Identitätsdokument
    • Ggf. ein Beleg über die unabwendbare Härte (z. B. ein Nachweis über Notwendigkeit der Anschaffung oder besondere Höhe einer zu begleichenden Rechnung o. ä.)

     

    All diese erforderlichen Nachweise laden Sie bitte in einem (!) Mal in das Online-Portal hoch. Hierzu müssen Sie alle Dokumente mit der Maus markieren und zusammen hochladen. Ein Hochladen einzelner Dokumente nacheinander ist leider nicht möglich.

    Sollten Sie keine Scans der erforderlichen Unterlagen haben, können Sie alternativ auch Fotos der Dokumente einreichen. Sollten Sie bei der Diakonie RWL schon einen Antrag auf Haushaltsbeihilfe oder Wiederaufbauhilfe gestellt haben und dort Nachweise erbracht haben, können Sie darauf verweisen.

  • Ja, bitte füllen Sie dennoch den kompletten Antrag aus. Aus technischen und rechtlichen Gründen benötigen wir diese Angaben erneut. Tragen Sie zusätzlich die Antragsnummer der Haushaltsbeihilfe (HXX-0xxx) im Formular ein.

    Lediglich bei den Nachweisen können Sie auf den schon gestellten Antrag verweisen. Dann müssen Sie die bereits hochgeladenen Dateien nicht noch einmal einreichen.

    • Machen Sie eine digitale Kopie, zum Beispiel, indem Sie das Dokument mit dem Handy abfotografieren oder das Dokument scannen, von allen Dokumenten, die sie abschicken wollen.
    • Speichern Sie die Fotos und Dateien an einem Ort.
    • Füllen Sie den Online-Antrag aus. Am Ende des Antrags gibt es die Möglichkeit, die Fotos und Dateien dem Antrag anzufügen (hochzuladen). Dazu müssen Sie alle Fotos und Dateien auf einmal markieren und hochladen.
    • Erst dann können Sie den Antrag an die Diakonie RWL abschicken.
  • Sollten Sie einzelne Nachweise nicht einreichen können, können Sie dies in Ihrem Antrag begründen. Sie haben in Ausnahmefällen aber auch die Möglichkeit einzelne Nachweise später per E-Mail (fluthilfe@diakonie-rwl.de) oder per Post nachzureichen. Der Antrag kann jedoch nur bearbeitet und bewilligt werden, wenn ausreichend Nachweise vorhanden sind.

  • Die Diakonie RWL gewährt die Datensicherheit gemäß der Datenschutzrichtlinien der Ev. Kirche in Deutschland. Zur Gewährung der Mittel werden die personenbezogenen Daten an regionale Diakonie-Einrichtungen weitergegeben. Um Missbrauch und den Mehrfachbezug von Hilfsgeldern zu verhindern, werden die Antragsdaten mit anderen Hilfsorganisationen und den zuständigen öffentlichen Stellen in einer speziellen Datenbank abgeglichen. Die Daten können anonymisiert für statische Zwecke verwendet werden. Die Antragsunterlagen werden bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

    Bitte beachten Sie auch die Bedingungen der Diakonie Katastrophenhilfe für Hochwasserhilfen.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

  • Die Diakonie RWL arbeitet in den Hochwasserregionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit der Diakonie Katastrophenhilfe zusammen. Hinweise und Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen Vorschriften, Gesetze oder den Verhaltenskodex können entweder bei der Diakonie RWL oder der Diakonie Katastrophenhilfe eingereicht werden.

Antragsformular für Härtefall-Hilfe

 

Hier geht's zum Antragsformular